Denkmalschutz
Altes Bewahren
Der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie ist zu deren Instandhaltung verpflichtet, um das Denkmal langfristig zu erhalten. Bei einer Sanierung unter Denkmalschutz steht der Erhalt der historischen Bausubstanz im Mittelpunkt. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde sind hierbei streng einzuhalten und jegliche Änderungen an der Bausubstanz sind genehmigungspflichtig.
Bei der Umgestaltung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes müssen auch die Vorgaben des Bauherrn mit den Vorschriften des Denkmalschutzes vereinbart werden, zudem soll der besondere Charme und Charakter erhalten bleiben.
Hier bedarf es einer besonders sorgfältigen Planung und Ausführung der handwerklichen Arbeiten sowie auch viel Erfahrung im Umgang mit alter Bausubstanz und den früher angewandten Techniken.
Eine übliche Fassadendämmung stößt bei denkmalgeschützten Altbauten an ihre Grenzen, denn nach geltenden Denkmalschutzbestimmungen darf grundsätzlich keine Wärmedämmung auf der Fassade aufgebracht werden, sondern kann nur als Innendämmung erfolgen.
Die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes verursacht im Vergleich zu einer herkömmlichen Altbausanierung höhere Kosten. Zur finanziellen Unterstützung der Besitzer von Denkmalschutzgebäuden gibt es in Deutschland aber zahlreiche Förderprogramme.
Das Ergebnis, die dezente Verknüpfung von alt und neu macht den besonderen, einzigartigen Wohnwert eines solchen Gebäudes aus - und den Aufwand des Umbaus mehr als wett.